IHRE VORTEILE
Zentrale Lokalität
Qualifizierte SVEB-Ausbildner
à 6 bis max. 16 Personen
Kostenloses Beratungsgespräch
Attraktive Preise
Moderne Kursräume
Öffnungszeiten

Mo-Do 08.30 – 19.00 Uhr
Fr 08.30 – 18.00 Uhr
Sa 08.30 – 13.00 Uhr

sveb zertifikatkurs in bern

SVEB: Häufig gestellte Fragen (F.A.Q.)

Nein, sobald Sie einmal die Zertifizierung erreicht haben, ist diese unbefristet gültig.
SVEB ist schweizweit anerkannt. Sie können damit also überall in der Schweiz im eigenen Fachbereich Lehrveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen.
Wenn der Nachweis gut dokumentiert ist, gibt es für den Praxisbestandteil keine Begrenzung.
Nein, die Kurskosten enthalten alles, inklusive Zertifikatsausstellung und Materialien.

Aber: Beim Nicht-Bestehen der Praxisdemonstration entstehen für die Wiederholung einmalige Kosten in Höhe von CHF 180.-. Die Wiederholung ist nur einmal möglich und die Kosten sind unmittelbar zahlbar.

Ja, unter der Bedingung, dass die Nachweisdokumente alle nötigen Informationen enthalten, wie z.B. Anzahl Stunden, Gruppen- oder Einzelunterricht, etc.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Zertifikat ausgestellt werden. Für die Voraussetzungen siehe Punkt 7.
Konkret bedeutet das, dass Sie den Kurs erfolgreich absolviert haben und über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in einem Umfang von mindestens 150 Stunden Praxiserfahrung gesammelt haben. Dabei sollte es sich bei mindestens 100 dieser 150 Stunden um die Begleitung von Gruppen handeln. Ausserdem müssen die Teilnehmenden mindestens 16 Jahre alt sein.

Sie müssen
● den Kurs erfolgreich absolviert haben
● über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in einem Umfang von mindestens 150 Stunden (à 60 Minuten) Praxiserfahrung gesammelt haben
● Dabei sollte es sich bei mindestens 100 dieser 150 Stunden um die Begleitung von Gruppen handeln
● Ausserdem müssen die Teilnehmenden mindestens 16 Jahre alt sein

Die Subventionierung bezieht sich auf den eidgenössischen Fachausweis Ausbilderin/Ausbilder, der aus fünf Pflichtmodulen, sowie einer Berufsprüfung besteht. Erst wenn Sie die Prüfung abgelegt haben, können Sie Ihren Subventionsanspruch geltend machen, unabhängig davon, ob Sie die Prüfung bestehen oder nicht. Unser Institut bietet im Moment nur das erste Modul an.
Nein. Sie erwerben durch das Zertifikat didaktische Fertigkeiten, die sie unabhängig von ihren Fachkenntnissen anwenden können. Das Begleiten von Sprachkursen ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die Ihnen danach offen stehen.